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Gartenparzellen südlich des Ortes parallel zu einem Bach, in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts angelegt (nach mündlicher Überlieferung von einem ortsansässigen Landwirt) nach Manier zeittypischer Bauerngärten. Das Areal eingefasst durch Zaun und Mauer, im Torbogen der östlichen Einfriedung die Jahreszahl 1838. Der südliche Teil sternenförmig angelegt. Historischer Pavillon und zwei Sandsteinpfoten am westlich gelegenen Steg erhalten.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen und (garten-) künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |