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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus an der im südlichen Bereich des Ortes gelegenen Kreuzung von Wilhelm-Leuschner-/Wiesen- und Brensbacher Straße. Städtebaulich wichtiges Gebäude innerhalb der in Ober-Klingen ausgewiesenen Gesamtanlage. Dreizoniges Wohnhaus einer ehemaligen Hofanlage des frühen 19. Jahrhunderts auf hohem massivem Kellergeschoss, mit zweiläufiger Freitreppe und gut erhaltenem konstruktivem Fachwerkgefüge. Aufgeschobenes Satteldach.
Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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