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Der langgestreckte Mühlenort besitzt östlich des Seemenbachs im Bereich der alten Schule (Büdinger Straße 1) und westlich im Bereich des ehemaliegen Forsthauses (Seemenbachstraße 11) seinen ortsbildlichen Schwerpunkt. Trotz teilweiser Verluste (Büdinger Straße 5 und Seemenbachstraße 9) hat sich hier oberhalb des Seemenbaches noch ein historisches gewachsenes Ensemble von Bauten des 19. und frühen 20. Jahrhunderts mit Freifläche am Seemenbach erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |