Georg-August-Zinn-Straße 41, St. Marien, Nordseite (Foto: Karin Berkemann, Büro kirchenkunst.info)
Georg-August-Zinn-Straße 41, St. Marien, Innenraum (Foto: Karin Berkemann, Büro kirchenkunst.info)
Georg-August-Zinn-Straße 41, St. Marien, Innenraum (Foto: Karin Berkemann, Büro kirchenkunst.info)
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Rodgau
Dudenhofen
  • Georg-August-Zinn-Straße 41
Röm.-Kath. Kirche St. Marien
Flur: 3
Flurstück: 370

Baubeschreibung

Südwestlich des historischen Ortskerns von Dudenhofen, das als Straßendorf von kleinformatigen Fachwerkhäusern bestimmt wird, liegt St. Marien an der Kreuzung der Feld- und Georg-August-Zinn-Straße. Nahtlos fügt sich die sattelbedachte Kirche in die Traufhöhe der umgebenden nachkriegsmodernen Wohnbebauung von zweigeschossigen sattelbedachten giebelständigen Häusern ein. Der längsrechteckige Kirchengrundriss mündet nach Südosten in einen ausgeschiedenen Chorraum, der wiederum in einem eingezogenen Halbkreis ausläuft. Der Kirche ist nach Südwesten eine Sakristei, nach Nordosten ein Turm angegliedert. Nach außen werden die verputzten Wandflächen durch Lisenen strukturiert, die in vorgeblendete Segmentbögen auslaufen.

Von einem sprossenförmig durchbrochenen Glockengeschoss und einer Laterne bekrönt, ist der Kirchturm gut sichtbar an einer Biegung der August-Zinn-Straße platziert. Hier zeigt sich St. Marien traufständig, während zur Feldstraße eine giebelständige Chorfassade ausgebildet wird. Betritt man den Kirchenraum von Norden über einen kleinen Vorplatz, zielt die Halle zwischen zwei Bankblöcken auf den Altarraum im Südosten. Schmale Segmentbogenfenster mit einer gelb-grautonigen Sprossenverglasung erhellen den gesamten Raum und sind im Schiff zusätzlich durch eine motivische Bleiverglasung geschmückt. Der um fünf Stufen bis zum Altarblock, nochmals um zwei Stufen bis zur Stirnwand erhöhte Chor wird durch braun-grautonige figurative Wandmalerei ausgezeichnet.

Geschichte

Als das traditionell protestantische Dudenhofen nach dem Zweiten Weltkrieg nach Südwesten wuchs, planten die zugezogenen katholischen Flüchtlinge einen eigenen Kirchenraum. Nach liturgischen Provisorien in der evangelischen Kirche, nach längeren vorangegangenen Verhandlungen und Überlegungen konnte der Kirchbauverein 1952 schließlich das Grundstück im Neubaugebiet Feldstraße/Schulstraße (später: Georg-August-Zinn-Straße) erwerben. Die städtische Bauverwaltung stand einem so großformatigen Kirchenbau an dieser Stelle zunächst verhalten skeptisch gegenüber, wurde schließlich mit dem raschen Baubeginn 1953 vor Fakten gestellt. Am 8. August 1954 konnte bereits die feierliche Weihe von St. Marien begangen werden.

Die Wandmalerei im Altarraum fertige der Mainzer Maler Peter Paul Etz (1913-95): Der auf dem Regenbogen thronende Weltenrichter wird gerahmt von Maria, Namenspatronin der Dudenhofer Kirche, und Matthias, Namenspatron der Nieder-Rodener Mutterkirche. Die Kirchenfenster, die im Schiff stilisierte Motive der Lauretanischen Litanei zeigen, fertigte die Friedberger Firma Glas-Glatt. Eine Gesamtrenovierung der Kirche wurde 1988 abgeschlossen. Nordwestlich der Kirche, im Straßenverlauf zurückgesetzt, wurde Mitte der 1970er Jahre ein Pfarrzentrum ergänzt und damit der kleine Kirchenvorplatz gerahmt. Die seit der Bauzeit leergebliebene Nische im Nordwestgiebel der Kirche wurde 1991 mit einer neuen Marienstatue aus weißem Marmor versehen.

Bewertung

Mit St. Marien schufen sich die katholischen Flüchtlinge im protestantischen Dudenhofen nach dem Zweiten Weltkrieg einen ortsgeschichtlich bedeutsamen Ausdruck ihrer neuen Beheimatung. Städtebaulich gelang es Bilek, St. Marien auf dem engen Bauplatz gekonnt in eine kleinteilige Wohnbebauung einzufügen: maßstäblich eingegliedert und doch mit Turm und hervorgehobener Bauform als Kirche ausgezeichnet. Künstlerisch markiert St. Marien die Nahtstelle zwischen Bileks kleinformatigen Diasporakirchen in eher traditioneller Formensprache (z. B. St. Marien, Götzenhain, 1951) und selbstbewussten Baukunstwerken in Stadtrandlage (z. B. Heilig Kreuz, Offenbach, 1956). Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
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Jüdischer Friedhof
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