Steintisch, Sprendlinger Landstraße o. Nr.
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Sprendlinger Landstraße (L 3313)
Steintisch
Flur: 30
Flurstück: 5/1

Südlich der Bebauung hat sich an der Sprendlinger Landstraße ein für Offenbach einzigartiges Kleindenkmal erhalten. Ein runder Sandsteintisch mit einem Durchmesser von ca. 1,86 m. Die Platte besteht aus zwei Halbkreisen, die von Eisenankern zusammen gehalten werden. Die Höhe beträgt etwa 65 cm und der Unterbau des Tisches ist aus Bruchsteinen gemauert und verputzt. Von der runden, einst den Tisch umgebenden Bank haben sich neun unterschiedlich große Sandsteinquader erhalten. Die Sitzfläche, die einst aus Stein bestand, fehlt. Das Alter des Steintisches ist unbekannt. Es ist jedoch zu vermuten, dass er bereits vor der Anlage der Sprendlinger Landstraße im Jahre 1818 errichtet wurde. Wahrscheinlich wurde er im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts erbaut, als das von dem französischen Philosophen Jean Jacques Rousseau begründete neue Naturverständnis auch in Offenbach in Mode kam. Im Zuge dieser neuen Weltanschauung wurden Spaziergänge und Picknicks in der Natur sehr beliebt. Zu dieser Zeit luden wohl zahlreiche Tische und Bänke in der näheren Umgebung der Stadt zum Verweilen ein, von denen heute nur noch dieser Sandsteintisch erhalten blieb.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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