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Über hohem Sockelgeschoss zweigeschossig errichtetes Fachwerkwohnhaus wohl aus der Zeit um 1800. Das Fachwerk im Wesentlichen konstruktiv, in den Brüstungsfelder der Fenster teilweise Andreaskreuze, als Abschluss ein Krüppelwalmdach. Im Inneren die ursprüngliche Raumdisposition erhalten, darüber hinaus alte Dielenböden, schöne Füllungstüren und das hölzerne Treppenhaus.
Neben dem Haus überdachte Toreinfahrt.
Das auch baugeschichtlich interessante Gebäude hat seine Bedeutung vor allem wegen seiner städtebaulichen Wirkung im Kreuzungsbereich von Hauptstraße, Bahnstraße, Mühlstraße und Feldbergstraße. Bereits in der Denkmaltopographie des Main-Taunus-Kreises von 2003 wird darauf hingewiesen, dass es zusammen mit dem Haus Bahnstraße 1 "das nördliche Ende des ehemaligen Straßendorfes des 17./18. Jahrhunderts markiert" (S. 572). Das Gebäude ist Kulturdenkmal gem. § 2.1 Hess. Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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