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Die Gesamtanlage umfasst drei Doppelhäuser und zwei Einfamilienhäuser. Exemplarisch ausgewählt sind es die für Bieber typischen Siedlungsbauten der Zeit um 1905 bis 1913. Der starke Anstieg der Bevölkerungszahl in dieser Zeit von ca. 2500 Einwohnern im Jahr 1890 auf ca. 4500 Einwohner 1910 führte zu einer raschen Bebauung neuer Siedlungsgebiete. In der Bergstraße haben sich die bevorzugten Bauformen gut erhalten: zweistöckige, verputzte Doppelhäuser mit mittigem Zwerchhaus. Gliederung der Fassaden durch verzierte Sandsteingewände und Fachwerkdachgeschosse. Daneben zweigeschossige Einfamilienhäuser mit aufwändig gestalteten Klinkerfassaden.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |