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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus an der Einmündung einer schmalen Gasse gelegen. Unter dem Krüppelwalmdach Fachwerk in Stockwerksbauweise aus dem späten 18. Jahrhundert. Sehr guter Erhaltungszustand mit ursprünglicher Fensteraufteilung und Klappläden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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