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Mit dreiachsig durchfensterten Giebelseite im Gegenüber zum modern erweiterten Kirchplatz stehendes, unter Verkleidung liegendes Fachwerkgebäude von zwei Geschossen mit Satteldach. Der Bau vertritt als traufseitig erschlossenes, ehemals vierzoniges Einhaus (deutlich erhalten die Scheuneneinfahrt als letztes Glied der Funktionsreihung) den ältesten Typ des bäuerlichen Anwesens vor Ort. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |