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Ehemaliger Zweiseithof mit zweigeschossigem, giebelständigem Wohnhaus unter Krüppelwalmdach und kleinem eingeschossigem Nebengebäude. Die rückwärtigen Gebäude modern erneuert. Schönes Rähmfachwerk mit Mannfiguren der Zeit um 1750. Es galt im 18. Jahrhundert als Armenhaus Biebers.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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