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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach. Die einfachen Fachwerkformen des gut erhaltenen Rähmbaus lassen auf eine Entstehungszeit um 1800 schließen. Wichtig für den Gesamteindruck sind die geteilten Holzfenster und die Klappläden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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