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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus unter Krüppelwalmdach mit massiv erneuertem Erdgeschoss. Das Obergeschoss in teilweise freiliegendem Fachwerk des späten 18. Jahrhunderts. Städtebaulich wirksamer Bau an der ehemaligen Vordergasse an der Einmündung zur ehemaligen Hintergasse (heute Alt Bieber).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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