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Die ehemalige Ortsbefestigung teilweise erhalten. Öffentlich zugänglich an der Oberhofstraße als hintere Grundstücksgrenze von Rathausgasse 2.
Weitere Abschnitte auf privaten Grundstücken als Abschlussmauer erhalten. Die Dorfbefestigung, die wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts angelegt wurde, verlief bogenförmig im Bereich der heutigen Straßen Rathausgasse und Alt Bieber. Die Mauern bestehen aus Kalksteinen von den Brüchen am Bieberer Berg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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