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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Die ehemalige Ortsbefestigung ist teilweise erhalten. Öffentlich zugänglich an der Oberhofstraße als hintere Grundstücksgrenze von Rathausgasse 2 und an der Langener Straße beim Grundstück Alt Bieber 19. Weitere Abschnitte auf privaten Grundstücken als Abschlussmauer erhalten. 2006/2007 Sanierung der Mauerstücke.
Die Dorfbefestigung, die wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts angelegt wurde, verlief bogenförmig im Bereich der heutigen Straßen Rathausgasse und Alt Bieber. Im Südosten ist eine Mauer vorhanden, denn hier bot der Bieberbach Schutz. Die Mauern bestehen aus Kalksteinen von den Brüchen am Bieberer Berg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |