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Das giebelständige, zweigeschossige Fachwerkhaus ist im Obergeschoss verschindelt, teilweise mit kunstvoll gearbeiteten, genasten Schindeln. Das Untergeschoss freiliegend bzw. verputzt mit Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Das Dach an der Südseite als Krüppelwalm ausgebildet.
An der Grundstücksrückseite Rest der alten Ortsmauer erhalten (siehe Ortsbefestigung).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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