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Das um 1870 erbaute Haus diente bis zur Eingemeindung 1942 als Rathaus. Einfacher klassizistischer Putzbau mit zwei Stockwerken über einem Steinsockel. Die Ecken mit Sandsteinquadern betonen, die Fenstergewände ebenfalls aus Sandstein. Das obere Stockwerk ist mit einem Zierband gegen das auskragende Satteldach abgesetzt. Der Eingang befindet sich auf der zum Hof gerichteten Traufseite. Die zugehörige Hofreite als Teil der Gesamtanlage geschützt.
Städtebaulich bedeutende Lage an der Ecke Bürgeler Straße und Landgraf-Friedrich-Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |