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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Die Gefache des einfachen, konstruktiven Fachwerks in Stockwerksbauweise verputzt. Windfanganbau über beide Geschosse an der Ostseite. Massiver Sockel mit Gewölbekeller. Vermutlich zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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