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Kleines einstöckiges Handwerkerhaus, giebelständig zur Straße. Über einem massiven Kellersockel einfaches Fachwerk. Der Giebel zur Straße hin mit Holzlatten verkleidet, alle Fenster mit Läden. Kleiner, zur Straße mit einem Tor geschlossener Hof und Nebengebäude an der Rückseite. Vermutlich um 1800 errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |