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Das als Gesamtanlage ausgewiesene Gebiet umfasst das Schloss, den Schlosspark mit Schlosskirche, Mausoleum und den Zierbauten des Parks, sowie den alten Ortskern Rumpenheims in seiner Ausdehnung kurz vor dem Schlossausbau mit einigen daran angrenzenden Flächen. Das Schloss und seine zugehörigen Bauten und der Park sind als Einzelkulturdenkmäler ausgewiesen und werden daher separat beschrieben. Schwerpunkt der Beschreibung der Gesamtanlage liegt auf dem alten Dorf Rumpenheim.
Die parallel zum Main verlaufende Breite Straße diente vermutlich als Marktplatzersatz und war damit Dorfmittelpunkt. Trotz einiger störender Neubauten ist die ursprüngliche Bebauung mit kleinen Hakenhofreiten noch gut zu erkennen: die Wohnhäuser standen giebelseitig zur Straße, nach hinten schlossen sich Stall- und Werkstattgebäude an, die Scheunen bilden - meist traufständig zur Straße - den rückwärtigen Abschluss der Grundstücke. Der entstehende kleine Hof wurde zur Straße mit einem Tor geschlossen. Das Haus Breite Straße 23 bildet optisch einen schönen Abschluss nach Westen, das andere Ende wird durch das schmiedeeiserne Tor des Schlossbereiches begrenzt. Die zum Main führenden Seitenstraßen Schmiedegasse, Fischergasse und Untergasse zeigen ebenfalls die ortsübliche kleinteilige Bebauung mit Scheunen- und Nebengebäuden, sind jedoch teilweise bis zur Unkenntlichkeit umgebaut.
Besonders hervorzuheben ist die Neugasse: entstanden als Ausweichstandorte für die durch den Aufkauf und Abbruch zurzeit der Schlosserweiterung abgerissenen Hofreiten. An die giebelständigen Wohnhäuser schließen sich kleinere Stall- und Nebengebäude an zu denen die quer stehenden Scheunen einen rückseitigen Riegel bilden. Auch hier sind die kleinen Höfe zur Straße mit Toren geschlossen. Die Hofreiten sind wohl zum Teil aus dem Abrissmaterial der von Landgraf Friedrich aufgekauften Bauten errichtet worden.
Anschließend an diesen ältesten Teil Rumpenheims entstanden im 19. Jahrhundert Straßen mit kleinen giebelständigen Fachwerkwohnhäusern, von denen noch einige in gutem Zustand in der Dörnigheimer Straße und in der Landgraf-Friedrich-Straße erhalten sind.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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