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Das dritte für Rumpenheim nachweisbare Pfarrhaus wurde an dieser Stelle nach Abriss des auf dem Gelände der Firma Kann stehenden Fachwerkvorgängerbaues 1897/98 errichtet. Der zweistöckige, massive Putzbau unter flachem Walmdach erhebt sich über einem mit Steinplatten verzierten Sockel mit segmentbogig überspannten Kellerfenstern. Zur Straßenseite sind die Geschosse durch Sandsteingesimse abgesetzt, ein zusätzliches Sandsteinband verläuft in Fensterbankhöhe. Der Ostteil der Straßenfront springt risalitartig vor; auf der Südseite des Hauses ist der Risalit in die Mitte der Fassade verschoben. Die Ecken sind jeweils mit Klinker in der Vertikale betont. Die im Risalitteil gekoppelten, am übrigen Gebäude einfachen Fenster mit Sandsteingewänden sind im Untergeschoss mit Segmentbögen und im Obergeschoss mit geraden Gesimsen und Verdachungen geschlossen.
Das Grundstück wird zur Straße mit einer zu den Materialien des Hauses passenden Klinker- und Sandsteinmauer mit schmiedeeisernem Tor und Zaunstück begrenzt. In Verbindung mit der gegenüber im Schlosspark gelegenen evangelischen Kirche von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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