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Die Ortsmauer aus der Mitte des 16. Jahrhunderts hat sich an einigen Stellen erhalten. Sie verlief einst im Bereich der heutigen Stiftstraße, zwischen Strackgasse und Arnoldstraße und zwischen Niedergasse und Offenbacher Straße. Im Straßenbild erscheint sie heute z.B. am Ende der Wintergasse oder im Hof von Gerhard-Becker-Straße 4. Erhalten blieb jeweils Bruchsteinmauerwerk von maximal zwei Metern Höhe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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