Gerhard-Becker-Straße 15
Ehemalige Lederwerke Becker & Co., Hofansicht
Ehemalige Lederwerke Becker & Co., Fassadendetail
Ehemalige Lederwerke, Bukraniongirlande am Brückenbogen
Ehemalige Lederwerke Becker & Co., Westfassade, Gerhard-Becker-Straße 15
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
Bürgel
  • Gerhard-Becker-Straße 15
  • Gerhard-Becker-Straße
Ehem. Fabrikgebäude und Brücke
Flur: 1
Flurstück: 744/5, 930/1

Der in Amerika geborene Gerhard Felix Becker gründete 1898 die "Deutsch-Amerikanischen Lederwerke Becker & Co." in Bürgel. 1905 Verschmelzung mit der benachbarten Lederfabrik Carl F. Autenrieth & Co. 1971 Schließung der Firma und 1982 teilweise Abriss der Gebäude. Erhalten blieb das Verwaltungsgebäude und der Brückenbau von 1910. Als Architekt beider Bauten zeichnete Karl Brunn. Die Fußgängerbrücke verband einst das Verwaltungsgebäude mit der Werksanlage. Zeittypischer und gleichzeitig repräsentativer Industriebau mit aufwändig gearbeiteten Fassaden in Werkstein und Klinker. Abwechslungsreiche Oberflächengestaltung mit rustiziertem Basalt- und Sandsteinsockel, glattem Klinker, scharriertem und glattem Sandstein. Unterteilung der Fassaden durch Risalite, Giebel und Lisenen. Zahlreiche Schmuckelemente in einfachen geometrischen, dem Jugendstil entlehnten Formen, aber auch in detailreichen neobarocken Formen, wie beispielsweise die Bukraniongirlande im Scheitel des flachen Brückenbogens. An der Westseite Eingangsportal mit Sandsteinverdachung und profilierter Holztür mit Oberlicht. Neben dem Eingang kleiner hölzerner Erker. Die Eingangshalle mit Tonnengewölbe und reich verzierten Stuckgurten. An den Wänden halbhoch grüne Kacheln, teilweise mit geometrischen Jugendstilornamenten. Im Treppenhaus halbhohe, dunkle Holzvertäfelung und verziertes, eisernes Treppengeländer. Auf der Hofseite glatte, schmucklose Klinkerfassaden.

Als ehemaliges Industriedenkmal von hoher künstlerischer Bedeutung und geschichtlichem Aussagewert im Rahmen der Entwicklung der Offenbacher Lederwarenindustrie.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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