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In der Biegung der Niedergasse gelegenes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das Obergeschoss teilweise mit Schiefer verkleidet, teilweise verputzt, das Untergeschoss 1960 massiv erneuert. Es ist zu vermuten, dass die Fachwerkkonstruktion bereits um 1700 entstanden ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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