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Über markantem Sockel giebelständig im Gegenüber zu Zehntgasse stehender Fachwerkbau von zwei Geschossen mit Satteldach. Dreizoniges Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite aus der Zeit um 1700. An der mittig erschlossenen Traufseite Geschossüberstand und variierende Fensteröffnungen. An der nordöstlichen Ecke ein zur diskreten Beobachtung der Straße eingerichtetes, kleines Fenster. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |