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Hofreite mit Doppelhaus, dessen vorderer Hausteil mit massiver Giebelwand und Krüppelwalmdach ausgestattet ist. An den Obergeschossen Fachwerk erhalten, z. Tl. verschindelt. Der hintere Hausteil mit einem Dachstuhl aus dem 17. Jahrhundert, der des Vorderhauses stammt aus dem 18. Jahrhundert. Im Hof große Scheune erhalten. An der südlichen Grundstücksgrenze zudem Teile der alten Ortsbefestigung erhalten (vgl. Ortsbefestigung).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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