Rumpenheimer Straße 55, Fassaden, Pläne von Brunn, 1911
Rumpenheimer Straße 55
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
Bürgel
  • Rumpenheimer Straße 55
Flur: 3
Flurstück: 366/7

1911 entstand das eingeschossige, etwas zurückliegende Wohnhaus; Architekten waren Brunn und Seeger.

Der Sockel und teilweise das Erdgeschoss mit rustizierten Sandsteinquadern verblendet. Im gleichen Naturstein auch die Mauer und Pfosten der Einfriedung gefertigt. In glattem Werkstein eingefasst der polygonale eingeschossige Erker mit darüber liegendem Balkon und filigranem Brüstungsgitter. Biberschwanzziegelgedecktes Dach mit einseitigem Krüppelwalm und Zwerchhaus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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