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1911 entstand das eingeschossige, etwas zurückliegende Wohnhaus; Architekten waren Brunn und Seeger.
Der Sockel und teilweise das Erdgeschoss mit rustizierten Sandsteinquadern verblendet. Im gleichen Naturstein auch die Mauer und Pfosten der Einfriedung gefertigt. In glattem Werkstein eingefasst der polygonale eingeschossige Erker mit darüber liegendem Balkon und filigranem Brüstungsgitter. Biberschwanzziegelgedecktes Dach mit einseitigem Krüppelwalm und Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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