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Der Architekt Karl Brunn entwarf 1909 das Wohnhaus mit hohem, biberschwanzziegelgedecktem Mansarddach.
Zum Stil der heimatlichen Bauweise gehört ebenfalls die rustizierte Verblendung des Sockels und teilweise des unteren Geschosses mit Naturstein. Im gleichen Material die Pfosten der Einfriedung. Am Obergeschoss wenig vorkragender halbrunder Erker und seitliches Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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