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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Es handelt sich wahrscheinlich um das in den alten Schulakten erwähnte Haus an der ehemaligen Froschgasse, das nach der Zerstörung des alten Schulgebäudes (Brand von 1718) zeitweise als Schulhaus, dann als Lehrerwohnung (bis 1837) genutzt wurde. Moderne Ganzscheibenfenster, ein nicht angepasster Anbau mit Garage und besonders die hässliche Verklinkerung des hohen Sockels beeinträchtigen die Gesamtwirkung leider erheblich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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