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Im Vorgarten befindliches, aus rotem Sandstein zylinderförmig hergestelltes Brunnenbecken, das laut Monogramm (unter Krone zwei sich gegenüberstehende L) und Jahreszahl 1835 aus der Regierungszeit des Landgrafen Ludwig (reg.1829-1839) stammt. Höchstwahrscheinlich handelt es sich um den Trog des "Brunnens nächst der Untermühle", die in den 1870er Jahren einem Wohnhaus weichen musste. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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