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Teil der Gesamtanlage:
Teilbereich Kurviertel
Das Doppelwohnhaus stellt einen 1858 nach Entwurf Holler von Moritz Marx, London, auf unternehmerische Weise erstellten Baukomplex dar. Die beiden unter gemeinsamem Walmdach liegenden Häuser besitzen einen Fassadenentwurf, der, ungeacht der geteilten inneren Disposition, zur Promenade hin eine grosszügig sich präsentierende, architektonische Einheit vorgibt. Dreigeschossig horizontalgegliederte, über Sockel sich aufbauende, durch Seitenrisalite dreigeteilte Front. Die renaissancistische Grundstimmung der Häuser wird getragen von feinprofilierten Rundbogenöffnungen, die in den vier Zentralachsen kompakt gefasst, an den einachsigen Risaliten hingegen weit gespannt auftreten. Diesem Gestaltungsprinzip gleichermassen unterworfen ist die sich zur Kasernenstraße orientierende Seitenfassade von Nr.15, die, wie auch deren Front, unter einer die Wirkung beeinträchtigenden Plattenverkleidung liegt. Ungestört ablesbar ist die ursprüngliche Intention jedoch an der Fassade von Nr.17, die, sandsteingegliedert und verputzt, qualitätvoll gearbeitete Buntsandsteingewände aufweist. Ein späterer Zusatz die Terrasse zur Linken.
1887 war unter dem Besitzer Hermann Schwab die Hofraumbebauung von Nr.17 um ein in Achse zur Einfahrt stehendes, wohl nach Entwurf Jacobi errichtetes, spätklassizistisches Nebengebäude ergänzt worden. Kulturdenkmale aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |