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1855 von Wilhelm Göpel nach Entwurf Holler erbaute Villa. Klassizistisch horizontal gegliederter Putzbau von drei Geschossen mit Walmdach. Anleihen an Romanik und Gotik gleichermaßen zum Ausdruck bringende Fenster- und Fenstertürenformen, wie die zentralen dreifachen Rundbogen mit mittiger Überhöhung sowie die seitlichen, unter durchgehender Verdachung liegenden Rechtecköffnungen. Die Buntsandsteingewände heben sich wirkungsvoll von den hellen Putzflächen ab. Bemerkenswert auch die klassizistischen, gusseisernen Balkone. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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