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Teil der Gesamtanlage:
Teilbereich Kurviertel
Das 1863 von Josef Braun nach Plan Holler zweigeschossig mit Zwerchhaus und Walmdach errichtete Wohnhaus wurde bereits 1868 (Johann Gerecht/Holler) aufgestockt und mit einem querliegenden Satteldach versehen. Klassizistischer Putzbau mit Horizontalgliederung, balkonbestücktem Mittelrisalit (Anbau der seitlichen Balkone nebst Vorbau Terrasse 1905) und seitlicher, in der ursprünglichen Höhe reduzierter Toreinfahrt. Von belebender Wirkung und gestalterisch mitbeteiligt zeigen sich die partiell auftretenden Fensterüberdachungen sowie der untertrauflagige Zahnschnittfries. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |