Ohne Ortsangabe, Historische Stadtbefestigung, Der Hexenturm um 1920
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Ohne Ortsangabe, Historische Stadtbefestigung, Turmstumpf auf der Burg
Ohne Ortsangabe, Historische Stadtbefestigung, Hexenturm, Feldseite
Historische Stadtbefestigung, Hexenturm 1939
Ohne Ortsangabe, Historische Stadtbefestigung, Turmstumpf auf der Burg
Historische Stadtbefestigung, Hexenturm vor 1900 mit inzwischen nicht mehr vorhandener Bebauung, Aufnahme: Bickell
Ohne Ortsangabe, Historische Stadtbefestigung, an der Burg
Ohne Ortsangabe, Historische Stadtbefestigung, Ansichtskarte Hexenturm
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
  • Auf der Burg
  • Teichpforte 8
  • Teichpforte
  • Stadtmauerstraße
  • Hinter dem Hainstock
Historische Stadtbefestigung
Flur: 48, 53, 55
Flurstück: 20/19, 116/5, 138, 139/1, 144/9, 100/3, 79/1

Die Stadt war von einer Bruchsteinmauer umgeben, die durch 20 Wachtürme gesichert war und das Stadtinnere über fünf Tore erschloss. Lediglich im westlichen Bereich im unmittelbaren Umfeld der früheren Burg konnten Teile dieser Mauer erhalten bleiben. Die Tore wurden alle zwischen dem Ende des Siebenjährigen Krieges 1763 und 1870 abgerissen.

Der ehemals zentrale Bereich der Befestigungsanlagen, die Burg, diente bis 1376 dem landgräflichen Amtmann als Regierungssitz. In diesem Jahr versuchte der Amtmann Hermann von Treffurt eine Mauer zwischen der Burg und der Stadt errichten zu lassen, was zu einem Aufstand der Bürger führte. In dessen Verlauf ging die Burg in Flammen auf, so dass die Amtleute seither im Schloss Wolkersdorf residieren mussten. Seit dieser Zeit geriet die Burg mehr und mehr in Verfall. Die bei Dilich im 17. Jahrhundert noch imposanten Ruinen wurden im Jahre 1798 von Oberst von Todenwarth, dem Kommandeur des in Frankenberg stationierten hessischen Dragonerregiments, abgetragen und das Plateau zu einem Exerzierplatz umfunktioniert.

1899 begrünte man diesen Platz und errichtete einen Wasserspeicher. Die Burg dient heute als städtische Grünfläche und wird als Freilichtbühne genutzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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