Die Papiermühle von Südosten aus
Fachwerkscheune im Nordwesten
Wohnhaus
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
  • Gesamtanlage IV
sogenannte Papiermühle

Die am Gernshäuser Bach nordöstlich von Frankenberg gelegene Papiermühle wird erstmals 1579 erwähnt. In ihr wurden 1788 sechs verschiedene Sorten Papier hergestellt. Von 1885 bis 1907 beherbergte sie die Privatbrauerei Schwaner.Die Gebäude der vollständig erhaltenen Mühlenanlage reihen sich in lockerer Folge hinter dem Wohnhaus entlang eines vom Gernshäuser Bach abgeleiteten Mühlgrabens auf. Die Hofzufahrt markiert ein zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus über einem geschosshohen Bruchsteinsockel mit Sandsteineckquaderungen. Die Erschließung erfolgt über einen Windfang an der Giebelseite. Darüber erhebt sich ein Fachwerkgeschoss mit einfachem konstruktiven Fachwerk mit Figuren aus dreiviertelhohen Fußstreben sowie Kopfbändern an den Bundständern und Diagonalstreben in einigen Brüstungsgefachen. Das Obergeschoss ist verschiefert, kragt leicht über und wird von einem steilen Satteldach mit Halbwalmen sowie einem hofseitig angebrachten Zwerchgiebel bedeckt. Das Wohnhaus stammt laut Inschrift aus dem Jahre 1910. Hinter dem Wohnhaus befindet sich das eigentliche Mühlengebäude aus der Zeit um 1880, ein eingeschossiger Fachwerkbau mit Satteldach, giebelseitiger Einfahrt und oberschlächtigem Mühlrad. In seiner Verlängerung erhebt sich das zweigeschossige Brauhaus aus dem Jahre 1880. Der traufständige dreiachsige Baukörper wurde aus Bruchstein mit sorgfältiger Eckquaderung und ebensolchen Tür- und Fensterlaibungen errichtet. Durch eine quergestellte Fachwerkscheune mit mittiger Durchfahrt wird der Hofraum rückwärtig abgeschlossen. Der lang gestreckte Baukörper aus dem Jahre 1892 ist links des Tores im Erdgeschoss aus Bruchstein errichtet und zeigt im übrigen einfaches konstruktives Fachwerk der Erbauungszeit mit langen geschosshohen Streben.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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