Am Hain 17
Am Hain 17
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
  • Am Hain 17
Wohnhaus der Teichmühle
Flur: 54
Flurstück: 37/23

Seit 1358 ist an dieser Stelle eine Mahlmühle bezeugt, die das Wasser aus dem Überlauf des 1288 angelegten Fischteichs als Antrieb nutzte. Um 1780 wurde mit der Wasserkraft zudem noch ein Sägewerk betrieben. Seit 1898 war die Mühle Teil der städtischen Wasserversorgung und wurde bis 1947 genutzt, um Trinkwasser in den Hochbehälter auf dem Burgberg zu pumpen.

Das 1778 errichtete Mühlengebäude erhebt sich über einem hohen Sockelgeschoss aus Bruchsteinmauerwerk. Das Fachwerkgeschoss zeigt ein einfaches konstruktives Gefüge, das zum einen mit geschosshohen Streben, zum anderen mit Streben und Kopfwinkelhölzern ausgesteift ist. An der Rückseite verfügt das Haus über zwei ähnlich gestaltete Fachwerkgeschosse. Das steile Walmdach ist zur Straße hin mit einem breiten, übergiebelten Zwerchhaus versehen. Inschrift: "Soli Deo Gloria Johan Georg Vohl und Anna Maria seine eheliche Hausfrau haben Gott vertraut ... 1778 den 18 Julii"


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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