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Herrschaftliche Villa am oberen Ende der Ernst-Ludwig-Promenade, vermutlich um 1910 von Heinrich oder Georg Metzendorf konzipiert. Der breit gelagerte Putzbau eingeschossig über Sandsteinsockel, die beiden nach Süden weisenden Hauskanten als polygonale Vorbauten ausgeformt. Hohes Walmdach, hier nach Süden eine große, loggienartig offene Gaupe, nach Westen eine weitere offene Walmdachgaupe. Beide Gaupen durch geometrische Holzornamentik auffällig geschmückt. Nordwestlich der von einem großen Dreiecksgiebel geschützte Eingangsbereich, zu dem eine Treppenanlage mit gestufter Wangenmauer führt. Gegenüber dem Eingang ein kleines, mit aufgeschobenem Pyramidendach bekröntes Garten- oder Kutscherhaus, das in der Kombination von nur durch ein schmales Ornamentband getrennter steinsichtiger und verputzter Wand entsprechend dem Wohnhaus ausgeführt ist.
Die große, durch einen geradlinigen Zufahrtsweg geteilte Parzelle wird durch die hier übliche Sandsteinmauer mit Pfosten von der Straße abgegrenzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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