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Laut einer nicht mehr vorhandenen Inschrift im Jahre 1805 von Jacob Feisel aus Bottendorf als Färberhaus errichtetes zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus mit ehemals rechtsseitiger Toreinfahrt. Das Gebäude ist stockwerkweise verzimmert und verfügt über ein einfaches konstruktives Gefüge, das mit nahezu geschosshohen Streben mit Fußbändern ausgesteift ist. Es schließt in einem flachen Drempelgeschoss ab, das ein gaubenbesetztes Satteldach trägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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