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Im Jahre 1890 ließ sich der Amtsrichter Karl Cellarius vom Bauunternehmer Friedrich Droste ein repräsentatives Wohnhaus auf einer Anhöhe in einem parkartigen Garten errichten. Der Baukörper, des in gelben Ziegeln 1890 errichteten Wohnhauses, ist stadtseitig mit einem übereck gestellten Treppenturm mit spitzem Zeltdach, an der Rückseite mit einer durch Lisenen gegliederten Auslucht mit wintergartenartig überbautem Altan versehen. Einzige Zierform des mit einem flachen Satteldach mit Halbwalmen und weit vorkragenden Ortgängen bedeckten Hauses sind Gesimsbänder und Fensterlaibungen sowie eine Eckquaderung deren roter Sandstein mit den gelben Ziegeln der Wandflächen stark kontrastiert. Das Gebäude wird seit 1911 als katholisches Pfarramt genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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