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Zweigeschossiges, in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts erbautes Fachwerkwohnhaus auf einem niedrigen Werksteinsockel. Das zur Bergstraße giebelständige Gebäude prägt den Straßenraum der Bergstraße durch seine über einen offenen Hofraum frei einsehbare Traufseite in besonderem Maße. Das dichte Fachwerkgefüge wird durch Mannfiguren an den Ecken sowie halbe Mannfiguren an den Bundständern der Traufseite gebildet. Das leicht überkragende Obergeschoss erhebt sich über einer profilierten Gebälkzone unter der das Rähm folgende Inschrift trägt: "Dis Haus ist mein, wer nach mir kommt wirds auch so sein, Psalm 92 Vers 9 Aber Du Herr bist der Höchste und bleibst ewiglich - Der Zimmermeister Daniel Jesberg aus Rödenau"
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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