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Im Jahre 1903 teilweise aus Abbruchmaterial des zweiten Pfarrhauses für den Metzger Heinrich Wilhelm errichtetes, breit gelagertes, siebenachsiges, zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus. Das auf einem Werksteinsockel errichtete Wohnhaus ist Teil der dem Hain zugewandten Wohnbebauung der Bottendorfer Straße. Es verfügt über ein bündig stockwerkweise abgezimmertes Fachwerk mit geschosshohen Streben mit gegenläufigen Kopf- und Fußbändern. Die Mittelachse wird durch ein übergiebeltes Zwerchhaus sowie einem Portikus mit Freitreppe besonders betont. An der linken Giebelseite verfügt das Haus über einen eingeschossigen Fachwerkanbau, der im Obergeschoss einen Wintergarten bildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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