Dellbrücke 6
Dellbrücke 6
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
  • Dellbrücke 6
Wohn-Wirtschaftsgebäude
Flur: 51
Flurstück: 77

Das Wohn- und Wirtschaftsgebäude besteht aus drei unterschiedlichen Baukörpern, die zu unterschiedlichen Bauzeiten zusammengefügt wurden. Der rechte auf das Jahr 1727 datierte Bauteil besteht aus einem zweigeschossigen, giebelständigen Fachwerkhaus, dessen Erdgeschoss teilweise in Ziegeln erneuert wurde und eine breite Toreinfahrt beherbergt. Das Obergeschoss kragt leicht über, hat eine Gebälkzone aus profilierter Schwelle und ebensolchen Füllbrettern zwischen den Stichbalkenköpfen. Das Fachwerkgefüge zeigt Mannfiguren an den Eckständern und Diagonalstreben in einigen Brüstungsgefachen. Die rechte Gebäudecke wird außerdem durch einen Fünfachtelerker mit Diagonalstreben in den Brüstungsfeldern betont. Links schließt ein Anbau mit einer Tordurchfahrt an, dessen einfaches konstruktives Fachwerk mit steilen geschosshohen Streben eine Bauzeit im frühen 19. Jahrhundert anzeigen. An die Durchfahrt schließt ein zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkgebäude mit hohem Zwerchhaus und massiv erneuerten Erdgeschoss an, das zeitgleich mit der Tordurchfahrt errichtet wurde. Den Abschluss der Baugruppe bildet wiederum ein zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus mit massiv erneuertem Erdgeschoss. Die Geschossüberstände, die betonten Gebälkzonen, Mannfiguren und Diagonalstreben in den Brüstungen zeigen an, dass dieses ehemalige Wohnhaus zeitgleich mit dem rechten Abschlussbau um 1730 entstanden ist. Das Rähm des rechten Gebäudeteils trägt folgende Inschriften: "Alle die mich kennen den gebe Gott was sie mir gönnen und wehren der Neider schon noch soviel so geschicht doch was Gott haben wil - Johan Ulrich Giebelhaus anno 1727" und "Soli Deo Gloria Johann Ulrich Giebelhaus und Anna Catarina Giebelhaus ... haben Gott vertraut und diesen Bau erbaut anno 1727"


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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