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Kleines, zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus mit massiv erneuertem Erdgeschoss und ebensolcher Giebelwand. Das noch vorhandene Fachwerk zeigt einen Ständerbau an, der über keine außen sichtbare Geschosseinteilung verfügt. Das noch aus dem frühen 18. Jahrhundert stammende Gebäude markiert heute den Beginn der geschlossenen Altstadtbebauung am Gernshäuser Weg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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