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Schmales, dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus mit überkragenden Obergeschossen und ursprünglicher Durchfensterung und eingehälsten Mittelunterzügen an einer städtebaulich hervorgehobenen Position gegenüber der Einmündung der Gadengasse. Die Bauweise des vollständig verputzten und verschieferten Hauses zeigt einen weitgehenden Erhalt der Originalsubstanz des in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert errichteten Gebäudes an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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