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Im Jahre 1906 für den Rektor Heinrich Schenk über einem fast quadratischen Grundriss und einem Sandsteinsockel errichtetes, zweigeschossiges Wohnhaus. Das massive Erdgeschoss ist verputzt, mit Werksteineckquaderung und Werkstein gefassten Fensterlaibungen mit Segmentbögen versehen. Das über Scheinbalkenköpfen errichtete Fachwerkobergeschoss zeigt neben zeittypischen Kreuzverstrebungen eine Vielzahl gebogener geschosshoher Streben, die dem Gebäude mit ihren geschwungenen Formen eine Jugendstiloptik verleihen. Das repräsentative, an städtebaulich bedeutsamer Stelle gegenüber dem Amtsgericht errichtete Wohnhaus, ist einer der seltenen Vertreter des Jugendstils in Frankenberg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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