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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus über einem Werksteinsockel mit rechtsseitigem Kellerabgang und mittiger Erschließung über eine Freitreppe. Das spätklassizistische Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts verfügt über ein einfaches konstruktives Fachwerk ohne Geschossüberstände, das mittels geschosshoher Streben ausgesteift ist. Die Straßenfassade wird durch ein leicht außermittig aufgesetztes, übergiebeltes Zwerchhaus bekrönt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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