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Zweigeschossige, zum Vorplatz giebelständige, kleine Fachwerkscheune aus dem Jahre 1677 mit zwei unterschiedlich großen Toreinfahrten im Erdgeschoss. Das Fachwerkgefüge ist stockwerkweise abgezimmert und im Erdgeschoss mit Dreiviertelstreben, im Obergeschoss mit geschosshohen Streben ausgesteift. Im Obergeschoss sind an der Traufseite noch mehrere Klappen zur Erschließung des Lagerbodens erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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