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Dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus mit stark überkragenden Obergeschossen. Das ursprünglich stockwerkweise abgezimmerte Wohnhaus aus der Mitte des 18. Jahrhundert umfasst ein jeweils vierteiliges Fensterband in den Obergeschossen, das von jeweils einem Gebinde flankiert wird. Das Gefüge des ursprünglichen Baus wurde durch Mannfiguren an den Eckständern und Andreaskreuzen in den Fensterbrüstungsbereichen ausgesteift. Im 19. Jahrhundert fügte man in gleicher Breite an der linken Gebäudeseite einen zweigeschossigen Anbau mit Toreinfahrt und stark überkragenden Obergeschossen an, die jedoch nur mit einem einfachen konstruktiven Fachwerkgefüge versehen sind. Gleichzeitig wurde das mit einem Krüppelwalm abgeschlossene Giebelfeld nach links verrückt und der Anbau mit einem langen Schleppdach in den Gesamtbaukörper mit einbezogen. Insgesamt zeigt sich am Gebäude mit einer nicht mehr lesbaren Inschrift seine wechselvolle Um- und Anbaugeschichte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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