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Sandsteinfassade des im Jahre 1538 errichteten Obersten Brauhauses. Die glatte Fassade zeigt ein hohes Erdgeschoss mit zwei spitzbogigen Toren, einem spätmittelalterlichen Steinkreuzfenster und einer schmalen spitzbogigen Tür. Über einem Profilgesims erhebt sich ein flaches Obergeschoss mit vier quadratischen Fensteröffnungen aus jüngerer Zeit. Der Rest des Brauhauses, in dem aufgrund eines vom Landgrafen 1394 bestätigten Braurechts alle Frankenberger Bürger ihre Gerste bis zum Jahre 1892 zu Bier brauen lassen konnten, wurde durch einen Neubau ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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