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Die nach einem Brandschaden im Jahre 1914 errichtete Ratsschänke markiert mit ihrem zweigeschossigen, verschieferten Fünfachtelerker den Zugang vom Obermarkt zum Marktplatz und bildet ein optisches Pendant zum vieltürmigen Rathaus. Das in den unteren beiden Geschossen massiv gemauerte und verputzte Gebäude erhebt sich über einem Werksteinsockel und verfügt über ein zweites Obergeschoss in einfachem konstruktiven Fachwerk, das wie auch der Giebel zum Obermarkt hin verschiefert ist. Besondere Schmuckelemente bilden die Rundbogenfenster im Erdgeschoss sowie der übereck gestellte Eingang, vor dem eine die Hausecke markierende Säule mit Würfelkapitell den darüber befindlichen Erker trägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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