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Nach 1500 als direkter Wiederaufbau nach dem Stadtbrand errichtetes, dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus über einem flachen Werksteinsockel. Das hoch aufragende Wohnhaus zeichnet sich durch ein Fachwerkgefüge aus, das den Übergang vom Ständer zum Stockwerkbau markiert. An der Giebelseite sind die beiden unteren Geschosse in Ständerbauweise zusammengefasst und durch beide Geschosse umfassende Streben ausgesteift. An der Traufseite zeigt sich jedoch, dass das Gefüge über die gesamte Höhe bis zur Traufe als Ständerbau verzimmert ist, so dass das zweite Obergeschoss an der Giebelseite nur scheinbar als Stockwerkbau konstruiert ist und die Fassade lediglich ein Scheinstockwerk bildet. Dieses Stockwerk zeigt die für das frühe 16. Jahrhundert typischen Formen einer stark profilierten Schwelle sowie eines durchlaufenden, entsprechend der Schwelle profilierten Brustriegels. Das Wohnhaus wurde in den Jahren nach 1978 saniert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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