Kaiser-Friedrich-Promenade 57
Kaiser-Friedrich-Promenade 57, Nebengebäude
Nr. 57, Detail der Front
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Kaiser-Friedrich-Promenade 57
Villa und Nebengebäude
Flur: 17
Flurstück: 111/15

Nach Bauanfragen seitens Julius de Wellens (1845, 1846) 1857 schließlich nach Entwurf Holler von Ludwig Wilhelm Büdingen erstellte Villa. Der walmbedachte, ursprünglich streng klassizistisch gegliederte und sparsam dekorierte Bau wurde 1913 von Jacobi rückwärtig erweitert und frontal, auch unter Weiterverwendung bestehender Elemente im Stil der Beaux Arts-Renaissance neu gestaltet. Hierbei wurden die etagenbezogenen Lisenen zu einer Kolossalordnung zusammengefasst, girlandenbesetzte Spiegel über den Obergeschossfenstern und ein untertrauflagiger Konsolfries angebracht. Gleichzeitig war der Dachausbau mit Zwerchhaus und seitlichen, die Traufe sprengenden Fenstern erfolgt.

In Sichtachse zur Straße entstand 1884 ein giebelständiges Nebengebäude in gelbem und rotem Backstein, der gliedernd und ornamental zugleich eingesetzt ist. Im Giebelfeld u.a. eine in Buntsandstein gearbeitete neogotische Bifore. Das Gebäude war nebst einer 1889 angefügten und mittlerweile entfernten Eisen-Glas-Konstruktion (Otto Lindheimer, Frankfurt) Atelier des Fotographen J.van Bosch. Kulturdenkmale aus architekturgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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